Bis zu 600 Euro pro Person müssen Fluggesellschaften bei Verspätungen ihren Fluggästen zahlen – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem neuen Urteil (AZ: Xa ZR 95/06) rechtskräftig entschieden. Damit bestätigt der BGH gleichzeitig auch eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs, informieren die Reiserechtsexperten der Münchner Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel.
Lesen Sie hier weiter...
Über ein wichtiges Urteil zum Reiserecht informieren die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel: Das OLG Köln hat am 31. Juli 2009 festgestellt, dass Flugunternehmen mit Hilfe ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) das Unterlaufen der eigenen Tarifstruktur verhindern dürfen. Konkret heißt das: Kunden, die mit so genanntem Cross-Ticketing und Cross Border Sellings das Ticket nur teilweise nutzen und damit die Flugunternehmen austricksen, verdienen laut OLG Köln keinen Schutz. Das neue Urteil stärkt nach Meinung der Reiserechtsanwälte von Auer Witte Thiel die Tarifregelungen in den AGB der Fluggesellschaften.
Lesen Sie hier weiter...
Über ein aktuelles Urteil zum Reiserecht informiert die Münchner Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 30. April 2009 entschieden, dass Fluggästen, welche einen Anschlussflug verpassen, keine pauschale Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zusteht. Trotzdem kann dem jeweiligen Fluggast ein vertraglicher Schadensersatzanspruch gegen die Fluggesellschaft zustehen, so Auer Witte Thiel.
Lesen Sie hier weiter...