Die Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel gibt bekannt, dass Anfang November 2009 mit dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz einschneidende Veränderungen der gesetzlichen Payment-Rahmenbedingungen in Kraft treten. Außerdem weist Auer Witte Thiel auf die bereits seit 1. Januar 2009 eingeführte Anzeige- und Erlaubnispflicht für Factoring-Geschäfte hin.
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Am 1. Januar 2009 ist das Forderungssicherungsgesetz in Kraft getreten, das geänderte Gesetz zur besseren Durchsetzung von Forderungen. Ziel ist, die Zahlungsmoral von Auftraggebern zu verbessern. Vor allem Handwerksbetriebe im Bausektor sollen ihre Lohnansprüche effektiv sichern können, falls Auftraggeber die Abnahme verweigern oder vermeintliche Mängel beanstanden, um nicht zahlen zu müssen – die Münchner Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel ist spezialisiert auf Forderungsmanagement und sieht in dem neuen Gesetz ein sinnvolles Instrument zur Durchsetzung von Forderungen, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen.
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Ein neues Urteil des Amtsgerichts Bonn (AZ 3 C 65/07) bekräftigt die Verantwortlichkeit der Eltern für ihre Kinder auch im Falle von in Anspruch genommenen Telefondienstleistungen. Die Münchner Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel befürwortet die Entscheidung, dass auch bei kostenpflichtigen Telefondiensten die Eltern in der Haftung stehen. Auer Witte Thiel hat langjährige Erfahrung darin, die Forderungssteller in solchen Fällen zu unterstützen.
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