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Archiv für Februar 2012


Auer Witte Thiel kommentieren Urteil zur Netto-Police

3. Februar 2012

München – Februar 2012. Das Landgericht Stendal hat mit Urteil vom 19. Januar 2012 die im Rahmen eines Versicherungsvertrages mit einer sog. Netto-Police vereinbarte Kostenausgleichsvereinbarung (KAV) als wirksam festgestellt. Kunden sind somit auch nach Kündigung oder Widerruf des Versicherungsvertrages zur Zahlung der ausstehenden Raten verpflichtet, wie sie die KAV für die Abschluss- und Vertriebskosten der Vermittlung vorsieht. Demnach sind entsprechende Vereinbarungen weder ein Umgehungsgeschäft, noch ein Verstoß gegen das „Zillmerungsverbot“ im Sinne des §169 Abs. 5 VVG.

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Veröffentlicht in Auer Witte Thiel: Versicherungsrecht