München – Februar 2012. Das Landgericht Stendal hat mit Urteil vom 19. Januar 2012 die im Rahmen eines Versicherungsvertrages mit einer sog. Netto-Police vereinbarte Kostenausgleichsvereinbarung (KAV) als wirksam festgestellt. Kunden sind somit auch nach Kündigung oder Widerruf des Versicherungsvertrages zur Zahlung der ausstehenden Raten verpflichtet, wie sie die KAV für die Abschluss- und Vertriebskosten der Vermittlung vorsieht. Demnach sind entsprechende Vereinbarungen weder ein Umgehungsgeschäft, noch ein Verstoß gegen das „Zillmerungsverbot“ im Sinne des §169 Abs. 5 VVG.
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Die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel sind Experten im Bereich Mietrecht und betreuen bundesweit Immobilieneigentümer. In dieser Rubrik informieren Auer Witte Thiel über aktuelle Urteile zu Mietrechtsfragen und deren Folgen für Vermieter.
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München – März 2011. Aufgrund der derzeitigen Ereignisse in Japan und der drohenden atomaren Verseuchung durch austretende Radioaktivität aus dem Kernkraftwerk Fukushima I wächst auch in Deutschland die Angst – insbesondere bei Menschen, die in unmittelbarer Nähe von Atomkraftwerken leben. Es stellt sich für Mieter und Vermieter die durchaus berechtigte Frage, ob die örtliche Nähe zu einem Atomkraftwerk einen Mangel der Mietsache darstellen kann.
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